
Fallstudien zwischen Maschinen und Menschen
Die Betriebsfallstudien liefern eine 360°-Sicht auf interne und externe Faktoren und die damit verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen. Genutzt wird das QIBA-Modell (Qualifikation, Innovation/Geschäftsmodelle, Beschäftigung und Arbeitsgestaltung), um die Transformationstreiber für das Unternehmen besser zu verstehen.
Zukunftsthemen erfordern ein integriertes Vorgehen Technik - Organisation - Qualifizierung. Andernfalls ergeben sich Reibungsverluste und Blockaden, die den Fortbestand des Betriebs und seine Wettbewerbsfähigkeit gefährden.
Kernerkenntnis ffw-Fallstudien
Dadurch geben wir Orientierung und Impulse für die künftige Entwicklung des Unternehmens und ausgewählter Jobfamilien. Eine Betriebsfallstudie in den teilnehmenden Unternehmen besteht aus einem Methodenmix, der Experten-Interviews, verschiedene Workshopformate und Dokumentenanalysen beinhalten kann. Die Ausgestaltung der Betriebsfallstudie wird jeweils in Vorgesprächen und durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen teilnehmendem Unternehmen und der ffw GmbH konkretisiert. Die Ergebnisse werden in einem Fallstudien-Report zusammengefasst und in betrieblichen Workshops der Führung, dem Betriebsrat und den Beschäftigten vorgestellt, um erste Impulse für Veränderung zu setzen.
QIBA-Modell und betriebliche Mitbestimmung
Das QIBA-Modell bietet einen Ordnungsrahmen für das Handeln von Betriebsräten und berücksichtigt wechselseitige Abhängigkeiten betrieblicher Prozesse. Im Fokus steht die Förderung betrieblicher Innovationen, um nachhaltige Beschäftigungsperspektiven zu sichern. Ebenso wichtig ist eine lern-, gesundheits- und persönlichkeitsförderliche Gestaltung der Arbeit in der Digitalisierung, damit neue Technologien zu „Guter Arbeit“ beitragen. Dazu gehört auch die Qualifizierung der Mitarbeitenden, damit ihre Kompetenzen zu künftigen Aufgaben passen. Schließlich soll eine vorausschauende Beschäftigungspolitik verankert werden, die Personalabbau vermeidet und Übergänge in neue Tätigkeiten ermöglicht.
Q
wie QualifizierungInformation/ Bewertung / eigene Initiativen: Qualifizierungsplanung einfordern (§§ 92, 96), Beschäftigungssicherung § 92a, siehe auch TV-Q
Mitbestimmung: Qualifizierung erzwingen (§ 97.2), Qualifizierung ausgestalten (§§ 96-98), siehe auch TV-Q
I
wie InnovationInformation & Beratung & eigene Initiativen: Betriebsänderung (§§ 111/112), Wirtschaftsausschuss (§ 106), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§ 90), Quantitative und qualitative Auswirkungen auf die Personalplanung (§ 92), Beschäftigungssicherung (§ 92a)
B
wie BeschäftigungInformation & Beratung & eigene Initiativen: Betriebsänderung (111/112), Wirtschaftsausschuss (106), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (90/91), Quantitative und qualitative Auswirkungen auf die Personalplanung (92), Beschäftigungssicherung (92a), aber auch personelle Einzelmaßnahmen (§99 ff)
A
wie ArbeitsgestaltungInformation & Beratung & eigene Initiativen: siehe Veränderungen
Mitbestimmung: § 87.1., vor allem Ziffern 6 (technische Einrichtungen inkl. KI), 7 (Arbeits- und Gesundheitsschutz, ArbSchG, BetrSichV), 13 (Gruppenarbeit) und 14 (mobile Arbeit); §§ 90/91, § 111
Zentrale Erkenntnisse
Die Fallstudien haben aufgezeigt, dass Mitbestimmung in der Transformation sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. In vielen Betrieben ist sie verarmt, kommt maximal auf das gesetzlich notwendige Niveau bei partiell großen Reibungen zwischen den Betriebsparteien. In wenigen Betrieben wird eine erweiterte Mitbestimmung gelebt, die zielführend dafür ist, ob und wie die Herausforderungen durch die Transformation gemeinsam bewältigt werden können.

